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Unterfangungen

Immer wenn sich an einem bestehenden Bauwerk die Lasten erhöhen oder verlagern z.B. wenn angebaut werden soll, muss das Bauwerk bzw. die Wand oder das Fundament abgefangen und gesichert werden. Wenn Sie als Bauherr Ihr Traumhaus tiefer gründen wollen als das Ihres Nachbars oder Sie selbst der Nachbar sind, müssen Unterfangungsmassnahmen durchgeführt werden.

Dazu wird durch eine Gründungsmassnahme wie die Unterfangung das Bauteil (im schlimmsten Fall das ganze Haus) abgestützt.

Treten Schäden an Gebäuden auf, kann das an einer unzureichenden Erstgründung oder an einer Veränderung des Baugrundes liegen. Auch hier können Unterfangungsverfahren Abhilfe schaffen.

Die Art und den Umfang der Unterfangung wird nach Untersuchung des zu unterfangenden Gebäudes und des Baugrundes festgelegt. Bei Neubauten ist das kein Problem, da in der Regel Planungsunterlagen vorhanden sind. Altbauten oder denkmalgeschützte Gebäude, bei denen sich die statischen Gegebenheiten im Laufe der Zeit geändert haben könnten, müssen meist neu aufgenommen und statisch nachgerechnet werden.
Unterfangungen werden in enger Zusammenarbeit mit Statikern und Architekten geplant und durchgeführt sowie von der örtlichen Bauaufsicht besonders kontrolliert.

Unterfangungsverfahren
direkte (direkte Lastabtragung) Unterfangungen, indirekte (z.B. vorgesetzte Wand) Unterfangungen

z.B. Unterfangung einer Giebelwand

Projekt in Roßwag:

Abbruch Gebäude (Scheune), Unterfangung der Giebelwand in Teilabschnitten, Setzen einer Stahlbetonstützwand im Bereich der bestehenden Giebelwand.

weitere Infos dazu

Unterfangung

Unterfangungen - ein Buch mit sieben Siegeln?!

Unterfangungen sind komplexe, aufwändige und letztlich kostenintensive Baumaßnahmen, von denen man hinterher nichts mehr sieht.

Hier einige interessante Links zum Thema:

Unterfangungen nach DIN 4123

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